Aktuelles
Corona
Nachruf
Der TuS Hasloh hat mit großer Trauer und Bestürzung den Tod seines langjährigen Mitglieds und treuen Vereinskameraden
Ulf-Erich Krohn
zur Kenntnis nehmen müssen.
Viele Jahre engagierte er sich als Fußball-Obmann, Schiedsrichter-Obmann – und zuletzt – als Platzwart.
Sein freundliches, humorvolles und kameradschaftliches Naturell wird uns unvergessen bleiben.
TuS Hasloh
- geschäftsf. Vorstand -
Corona
Appell des KSV Pinneberg an alles Sportlerinnen und Sportler:
Solidarität mit der Ukraine!
Wir schauen mit Entsetzen auf die Invasion in die Ukraine. Die Fassungslosigkeit angesichts eines solchen Überfalls macht uns wütend. Wie die ganze demokratische Welt ruft auch der Kreissportverband Pinneberg zur Solidarität mit der Ukraine auf. Denn weltweite Aktionen auf allen gesellschaftlichen Feldern sind umso wirksamer, je mehr unterschiedliche Akteure sich daran beteiligen. Wir verurteilen den kriegerischen Angriff Russlands auf das Schärfste. Krieg und Gewalt haben nirgends auf der Welt eine Daseinsberechtigung.
Wir appellieren an alle Sportfans, die große gesellschaftliche Kraft des Sports zu nutzen und die Menschen in der Ukraine nach Kräften mit Spenden zu unterstützen. Hier bietet sich für den Sport insbesondere der Soforthilfefonds des DOSB (Empfänger: Stiftung Deutscher Sport, IBAN: DE17 500 800 0000 961 826 00, Betreff: Ukrainehilfe) an. Es handelt sich dabei um eine konkrete Hilfe für Sportler und Sportlerinnen, die vom Krieg und den Folgen betroffen sind.
Unsere uneingeschränkte Solidarität gilt den Menschen und den Sportlern und Sportlerinnen in der Ukraine, die in diesen Tagen Krieg, Terror und Vertreibung ausgesetzt sind.
Weitere Informationen zum Herunterladen
2022-03-17_BMF-Schreiben_Stl-Massnahmen-Unterstuetzung-Ukraine-Geschaedigte.pdf
BMF Schreiben v. 17.03.2022: Steuerliche Massnahmen zur Unterstützung Ukraine Geschädigte
Corona
Corona
++22.03.202
die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 18. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 19. März 2022 in Kraft und ist gültig bis zum 2. April 2022!
Sportausübung Innenraum/indoor
Die bisher angewandten G-Regelungen entfallen. Es dürfen wieder alle Personengruppen uneingeschränkt Sport ausüben.
Hygienekonzept
Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:
- Sportausübung (indoor)
- Sportwettbewerben (indoor und outdoor)
- Veranstaltungen
Registrierung mit Corona-Warn-App möglich
Einrichtungen mit Publikumsverkehr (somit auch Sportstätten) müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig.
Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen
Gemäß § 11 Absatz 4 gilt § 5 für Zuschauende beim Training oder bei Sportwettbewerben entsprechend.
Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume
Bei Veranstaltungen haben alle Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht, wenn bis zu 100 zeitgleich Teilnehmende feste Sitz- oder Stehplätze haben und sich passiv verhalten.
Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume
Keine Einschränkungen
Gastronomie / Vereinsgaststätten
Die G-Regelungen als auch die Maskenpflicht entfallen.
Wichtige Links:
Aktuelle Landesverordnung:
Aktuelle Pressemitteilung des Landes:
FAQ-Seite Land:
Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung: